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Gender Planning und CEDAW

Artikel 14 Frauenrechtskonvention sagt: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau in ländlichen Gebieten, […] und gewährleisten ihr das Recht auf angemessene Lebensbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Wohnung, sanitäre Einrichtungen, Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen. (zit. Nach BMFSFJ)

Bedürfnisse und Interessen von Frauen werden in der Stadt- und Raumplanung häufig nicht berücksichtigt. So werden Unterschiede im Mobilitätsverhalten, Sicherheitsempfinden oder der Nutzung von Infrastrukturen oft bei der Gestaltung von öffentlichen Räumen nicht herangezogen.

Sicherheit ist essentiell für die Lebensqualität. Frauen und Männer unterscheiden sich im subjektiven Sicherheitsempfinden. Frauen fühlen sich nachts in der Öffentlichkeit deutlich unsicherer als Männer. Planung kann das Sicherheitsempfinden und Wohlfühlen auf Straßen, Wegen und Plätzen am Tag oder bei Nacht stärken.

Frauen übernehmen mehrheitlich die Care-Arbeit: Neben Ihrem Voll- oder Teilzeitjob bringen sie häufiger die Kinder in die Kita und/oder Schule, versorgen und begleiten pflegebedürftige Angehörige, erledigen Einkäufe und sonstige Besorgungen. Aus diesen Betreuungspflichten ergeben sich vielfältige und komplexe Wegeketten. Wichtig sind also gut erreichbare und vernetzte Alltagsstrukturen und Lebensräume (Wohnen, Arbeiten und Erholen).

In der Modellregion Stade wird das Thema aufgenommen und bearbeitet.


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