Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Die Lohn- und Sorge-Lücke, also der unterschiedliche Zeitaufwand für Familien- und Hausarbeit, wird auch als Gender Care Gap bezeichnet. Dieser wird als Hindernis für die Chancengleichheit von Frauen und Männern gesehen. Frauen verrichten täglich mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Darunter fällt neben der Kinderbetreuung auch der Aufwand im Haushalt, die Pflege von Angehörigen und das Ausüben von Ehrenämtern.
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung spielt für Frauen die Familiensituation in Bezug auf Erwerbstätigkeit oder Arbeitszeiten eine gravierende Rolle, Männer hingegen werden davon in ihren Entscheidungen kaum beeinflusst.
Der CEDAW-Ausschuss schließt unmittelbar von der traditionellen Rolle der sorgenden Frau auf die ungleiche Vergütung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Dieses Phänomen wird als Gender Pay Gap bezeichnet. Langfristige Auswirkungen sind bis ins Rentenalter zu vernehmen. Der Gender Pension Gap spiegelt die Rentenlücke der Geschlechter wider. Der Ausschuss empfiehlt, sich diesem Thema umfassend zu widmen, um eine reale Chancengleichheit von Frauen und Männern zu erreichen.
Im Rahmen des Projekts "Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen" können kommunale Gleichstellungsbeauftragte finanzielle Mittel beantragen, um das Thema „Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ intensiv zu bearbeiten.
Erstmals 2019 wird in der Modellregion Schaumburg das Thema „Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ intensiv bearbeitet. Dabei soll voraussichtlich ein Fokus auf die Integration von Männern gelegt werden. Insbesondere die Stärkung der Rolle als Vater steht dabei im Mittelpunkt.
Im öffentlichen Diskurs geht es häufig darum, dass Männer es bereuen, wenig Zeit mit der Familie verbracht zu haben. Frauen hingegen beklagen teilweise ihre Karriereentscheidungen.
Ein zufridenstellender Ausgang könnte - rein theoretisch - einfach und schnell durch eine ausgeglichene Arbeitsteilung im privaten und beruflichen Leben erfolgen.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann Fördermittel beantragen und Aktivitäten initiieren, um beispielhaft aufzuzeigen, wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umgesetzt wird und was hierzu noch erforderlich ist. Das Übereinkommen wurde 1979 getroffen und von Deutschland im Jahr 1985 ratifiziert. Die Umsetzung ist für Bund und Länder verpflichtend.
GENDERBLICK auf Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Im Rahmen des Projektes "Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen" (www.gleichstellung-sichtbar-machen.de) wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aus der Genderperspektive betrachtet. Im Dezember 2021 fand dazu eine Online Veranstaltung statt. Die Referentin Senta Marienfeld hat an die rechtlichen Hintergründe und gesetzlichen Rahmenbedingungen herangeführt und einen Einblick in die Thematik aus der Genderperspektive ermöglicht. Gleichzeitig wurden Bedürfnisse und Unterstützungssysteme pflegender Beschäftigter erarbeitet. Die Veranstaltung richtete sich an Gleichstellungsbeauftragte und zielte auf die Vermittlung und den Austausch wichtiger Erkenntnisse und Empfehlungen für die Arbeit ab.