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Häusliche Gewalt

Partnerschaftsgewalt umfasst neben psychischer Gewalt unter anderem auch aggressives Wegschubsen, Schlagen, den Einsatz von Waffen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Opfer von Gewalt in Partnerschaften sind zum größten Teil Frauen. Statistisch gesehen, erlebt jede vierte Frau körperliche oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft – jeden dritten Tag stirbt ein Opfer an den Folgen.

Was ist häusliche Gewalt?

  • psychische Gewalt körperliche Gewalt
  • Bedrohung sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung

Was wird getan?

  • Nein-heißt-Nein Täterarbeit
  • Präventionsarbeit Opferschutz Kinderschutz
  • Hochrisikofallbetrachtung Aufklärungsarbeit

Wer kann helfen?

  • Familienberatungsstellen Gewaltberatungsstellen
  • Beratungs- und Interventionsstellen Polizei
  • Stiftung Opferhilfe Niedersachsen Frauenhäuser
  • Weisser Ring Männerberatungsstellen
  • Jugendamt

Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt, sich diesem Thema umfassend zu widmen.
Im Rahmen des Projektes "Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen" können kommunale Gleichstellungsbeauftragte finanzielle Mittel beantragen, um das Thema Häusliche Gewalt intensiv zu bearbeiten. Damit wird auch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates beigetragen.

Häusliche Gewalt – Für ein transparentes Hilfesystem
In der Modellregion Osnabrück wurde bereits 2018 zu diesem Thema gearbeitet: Politik, Beratungsstellen, Polizei und Krankenhäuser tauschten sich bei Veranstaltungen aus. Dabei ging es um Erkennungsmechanismen von häuslicher Gewalt, um Präventionsarbeit und auch Herausforderungen, denen sich Kommunen, Bund und Länder stellen müssen. Der Fokus wurde dabei auf Hochrisikofälle und auf neue Netzwerke gelegt, um zukünftig gemeinsam geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.

Auch Behörden wie Jugendämter oder Jobcenter, Bildungseinrichtungen, Kliniken, und Frauenhäuser sind wichtige Instrumente zur Erkennung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann Fördermittel beantragen und Aktivitäten initiieren, um beispielhaft aufzuzeigen, wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umgesetzt wird und was hierzu noch erforderlich ist. Das Übereinkommen wurde 1979 getroffen und von Deutschland im Jahr 1985 ratifiziert. Die Umsetzung ist für Bund und Länder verpflichtend.


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