Häusliche Gewalt
Partnerschaftsgewalt umfasst neben psychischer Gewalt unter anderem auch aggressives Wegschubsen, Schlagen, den Einsatz von Waffen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Opfer von Gewalt in Partnerschaften sind zum größten Teil Frauen. Statistisch gesehen, erlebt jede vierte Frau körperliche oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft – jeden Tag stirbt ein Opfer an den Folgen.
Was ist häusliche Gewalt?
- psychische Gewalt körperliche Gewalt
- Bedrohung sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
Was wird getan?
- Nein-heißt-Nein Täterarbeit
- Präventionsarbeit Opferschutz Kinderschutz
- Hochrisikofallbetrachtung Aufklärungsarbeit
Wer kann helfen?
- Familienberatungsstellen Gewaltberatungsstellen
- Beratungs- und Interventionsstellen Polizei
- Stiftung Opferhilfe Niedersachsen Frauenhäuser
- Weisser Ring Männerberatungsstellen
- Jugendamt
Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt, sich diesem Thema umfassend zu widmen.
Im Rahmen des Projektes "Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen" können kommunale Gleichstellungsbeauftragte finanzielle Mittel beantragen, um das Thema Häusliche Gewalt intensiv zu bearbeiten. Damit wird auch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates beigetragen.
Hintergrund:
Der Text der UN-Frauenrechtskonvention enthält keinen eigenen Artikel zum Thema Gewalt gegen Frauen. Aber durch die Definition des Diskriminierungsbegriffs sowie Inhalte aller anderen Artikel ist Gewalt gegen Frauen immanenter Bestandteil der Konvention. Denn „Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Form der Diskriminierung, die die Möglichkeit der Frau, dieselben Rechte und Freiheiten gleichberechtigt mit dem Mann zu genießen, wesentlich beeinträchtigt.“ (Allgemeine Empfehlung Nr. 19, CEDAW-Ausschuss) Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen ist ein zentrales Handlungsfeld zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Der CEDAW-Ausschuss hat drei „Allgemeine
Empfehlungen“ zu geschlechtsspezifischer Gewalt verabschiedet (Nr. 12, 19 und 35).
Die Vertragsstaaten sind also dazu verpflichtet, jede Form der geschlechtsbezogenen Gewalt zu beenden, präventiv vorzubeugen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Täter:innen strafrechtlich zu verfolgen. In den abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht empfiehlt der CEDAW-Ausschuss u.a.: Erhöhung von Frauenhausplätzen, Implementierung von Überwachungsmechanismen in Einrichtungen für Frauen mit Beeinträchtigungen, Änderung des Einwanderungsrechts und Ermutigung von Frauen, Delikte zu melden.
Die Istanbul-Konvention
Neben CEDAW spielt die Istanbul-Konvention eine zentrale Rolle im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Sie ist das erste rechtsverbindliche Instrument in Europa, das umfassende Maßnahmen zur Verhütung, zum Schutz und zur Strafverfolgung geschlechtsspezifi scher Gewalt festlegt. Gemeinsam setzen beide Abkommen wichtige Standards für den Schutz der Rechte von Frauen weltweit. Die Istanbul-Konvention trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.
Modellregion Osnabrück
Häusliche Gewalt – Für ein transparentes Hilfesystem
In der Modellregion Osnabrück wird bereits seit 2018 zu diesem Thema gearbeitet: Politik, Beratungsstellen, Polizei und Krankenhäuser tauschten sich bei Veranstaltungen aus. Dabei ging es um Erkennungsmechanismen von häuslicher Gewalt, um Präventionsarbeit und auch Herausforderungen, denen sich Kommunen, Bund und Länder stellen müssen. Der Fokus wurde dabei auf Hochrisikofälle und auf neue Netzwerke gelegt, um zukünftig gemeinsam geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Auch Behörden wie Jugendämter oder Jobcenter, Bildungseinrichtungen, Kliniken, und Frauenhäuser sind wichtige Instrumente zur Erkennung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Modellregion Osnabrück.
Modellregion Landkreis Harburg
Im Landkreis Harburg existiert bereits seit langem ein Netzwerk gegen häusliche Gewalt. In diesem Netzwerk sind alle Akteurinnen und Akteure vertreten, die direkt an der Interventionskette beteiligt sind. Denn häuslicher Gewalt kann nicht durch Einzelmaßnahmen entgegengewirkt werden. Ein kombiniertes und koordiniertes Zusammenwirken der verschiedenen Fachrichtungen ist unabdingbar, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Der direkte und persönliche Austausch der unterschiedlichen Disziplinen trägt sowohl dazu bei, den Opfern häuslicher Gewalt zeitnah und effektiv zu helfen als auch schnell, unkompliziert und hochprofessionell „Hochrisikofälle“ zu beraten und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten. Dieses Netzwerk soll nun in ein digitales Netzwerk transformiert werden. So ist es unter dem Motto „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt im Landkreis Harburg“ mit einer neuen Website online gegangen und hat sich in sozialen Medien etabliert. Seit Anfang 2022 ist der Landkreis Modellregion im Rahmen des CEDAW-Projektes. Weitere Informationen zur Modellregion.
Mahnmal gegen geschlechtsspezifische Gewalt

In Osnabrück wurde im Rahmen des CEDAW Projektes ein Mahnmal gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide erstellt. Das Mahnmal soll geschlechtsspezifischer Gewalt explizit und dauerhaft im Stadtzentrum abbilden.
Dauerausstellung zum Thema Häusliche Gewalt in Osnabrück: Rosenstraße 76

Die Ausstellung kann kostenlos besichtigt werden. Weitere Informationen auf der Website der Diakonie Osnabrück.