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Das CEDAW Abkommen

Die wichtigste internationale Frauenrechtskonvention, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau / Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW, wurde 1979 verabschiedet. Dieser frauenspezifische Menschenrechtskatalog trat 1981 in Kraft und ist bis heute von 163 Staaten unterzeichnet worden.

Das CEDAW-Abkommen benennt die vielfältigen Formen der Diskriminierung von Frauen und ruft die Staaten zu detaillierten Gegenmaßnahmen auf. Neben Bereichen wie Bildung, Arbeit, Staatsangehörigkeit und politischer Beteiligung sind nun besonders die Rechte von Frauen in der Ehe und der Familie sowie die Rechte von Frauen in ländlichen Gebieten genannt.

In der Entwicklung von Menschenrechtsinstrumenten für Frauen geht die CEDAW-Konvention über alle vorherigen völkerrechtlichen Instrumente hinaus. Sie garantiert nicht nur Neutralität in der Behandlung von Frauen und Männern, sondern untersagt die spezifischen und indirekten Diskriminierungsformen, denen Frauen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Die Handlungsanweisungen an die Staaten erstrecken sich dabei auch auf den nicht-staatlichen Bereich. Das Abkommen verpflichtet die Staaten zur aktiven Herstellung der Gleichberechtigung.

Alle Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifiziert haben, legen dem CEDAW-Ausschuss mindestens alle vier Jahre einen Staatenbericht über die Maßnahmen, die sie im Rahmen ihrer Vertragserfüllung getroffen haben, vor.

Durch das CEDAW-Fakultativprotokoll, das am 15. Januar 2002 von Deutschland ratifiziert wurde, können sich Frauen und Frauenorganisationen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des CEDAW-Übereinkommens mit einer Beschwerde an den CEDAW-Ausschuss wenden. Außerdem kann der CEDAW-Ausschuss selbst Untersuchungen einleiten, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Vertragsstaat die Menschenrechte von Frauen verletzt.

Jahrestag Inkrafttreten CEDAW in Deutschland - 9. August

Am 9. August 1985 trat die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Diese historische Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen. Die UN-Frauenrechtskonvention ist die verbindliche Leitlinie für die nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes der Menschenrechte von Frauen. Sie hat in Deutschland zu einer Vielzahl von positiven Veränderungen geführt - von der Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung bis hin zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sie hat zugleich die Sensibilisierung für Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt und Chancengleichheit erhöht. „Der Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Frauenrechtskonvention erinnert uns daran, wie weit wir gekommen sind, aber auch wie viel Wegstrecke noch vor uns liegt. Die Politik muss weiterhin entschlossen daran arbeiten, dass Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für alle Frauen Realität werden“, betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses geben der Bundesregierung und den Behörden wichtige Hinweise auf rechtliche wie tatsächliche Schutzlücken, die jetzt rasch geschlossen werden müssen.“ www.institut-fuer-menschenrechte.de 

CEDAW-Allianz übergibt Alternativbericht an die Bundesregierung

Am 21. April 2023 übergibt die CEDAW-Allianz Deutschland – ein breites Netzwerk von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen – ihren Alternativbericht zum Umsetzungsstand der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland an die Bundesregierung. Mit zahlreichen Empfehlungen und Forderungen macht der Bericht deutlich, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit endlich erreicht wird – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen. weiterlesen

Recht auf Gleichstellung

Zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland

Stellungnahme der CEDAW-Allianz Deutschland anlässlich des 40. Jubiläums der Frauenrechtskonvention sowie des 25. Jubiläums der Pekinger Erklärung und Aktionsplattforum.
Am 27.11.2019 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem festlichen Akt das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform gefeiert. Aus diesem Anlass hat die CEDAW-Allianz Deutschland der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum Umsetzungsstand von Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland übergeben.

Unter dem Titel "Recht auf Gleichstellung" umfasst diese Stellungnahme die Themen Stereotype, Bildung, Teilhabe, Institutionelle Mechanismen, Erwerbsleben, Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Gesundheit und Internationales sowie die übergreifenden Themen digitale Transformation und Antifeminismus und Rechtsextremismus. Zu jedem Thema, mit Bezug auf den jeweiligen Artikel der Konvention, sind kurze Bemerkungen und Empfehlungen der Allianz zu finden.

Die Stellungnahme in Form einer Broschüre können Sie auf der Website des Deutschen Frauenrates als pdf-Datei herunterladen.


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