Existenzsicherung von Frauen
Existenzsicherung bedeutet, die eigene Existenz, unabhängig von der familiären Situation, selbstständig sichern zu können. Dieses Querschnittsthema verbindet Inhalte wie Equal Pay, Familienarbeit, Gender Care Gap, Segregation des Arbeitsmarktes, Arbeitszeitmodelle und auch Gender Pension Gap. Die Existenzsicherung spiegelt sich nicht in einer Momentaufnahme, die das aktuelle monatliche Einkommen betrachtet, wider, sondern wird an der gesamten Biographie einer Person gemessen. Es spielen die Höhe des Einkommens gesamt, das Volumen der Arbeitszeit sowie auch die Kontinuität beziehungsweise Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit eine Rolle.
Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt, sich der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen umfassend zu widmen. Dabei wird der Fokus vor allem auf die Situation von Frauen nach einer Scheidung sowie der Sachlage zum Kindesunterhalt gelegt.
Im Rahmen des Projektes „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ können kommunale Gleichstellungsbeauftragte finanzielle Mittel beantragen, um das Thema "Existenzsicherung von Frauen" intensiv zu bearbeiten.
Erstmals 2019 wird in der Modellregion Stade das Thema "Existenzsicherung von Frauen" intensiv bearbeitet.
Dabei wird eine Kooperation mit der Metropolregion Hamburg sowie der schwedischen Partnerstadt Karlshamn angestrebt. Es soll über die Grenzen Deutschlands geschaut werden, wie CEDAW in anderen Ländern umgesetzt wird, und wo für Deutschland und im speziellen für den Landkreis Stade in Niedersachsen Missstände der Geschlechtergleichstellung aufzudecken und zu überwinden sind. Der Fokus wird dabei auf biede Geschlechter gelegt und geschaut, wie durch gegenseitige Unterstützung die Diskriminierung von Frauen eingedämmt werden kann.
Die Auftaktveranstaltung ist für den 27.06.2019 geplant.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann Fördermittel beantragen und Aktivitäten initiieren, um beispielhaft aufzuzeigen, wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umgesetzt wird und was hierzu noch erforderlich ist. Das Übereinkommen wurde 1979 getroffen und von Deutschland im Jahr 1985 ratifiziert. Die Umsetzung ist für Bund und Länder verpflichtend.