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Veranstaltungen 11.5.2023


11.05.2023

Bundesrepublik Deutschland spricht vor dem CEDAW-Ausschuss

Anlässlich des neunten CEDAW-Staatenberichtes wird die Bundesrepublik Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen am 11. Mai 2023 in Genf angehört. Deutschland ist als Vertragsstaat dazu verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention zu erstellen.

Im Mai 2022 wurde der neunte CEDAW-Staatenbericht beschlossen. Die Anhörung in Genf hat für Bund und Länder, aber auch für die Zivilgesellschaft, eine hohe politische Bedeutung. Um den tatsächlichen Stand der Umsetzung zu ermitteln, wird das Berichtsverfahren bzw. werden die Staatenberichte mit weiteren (kritischen) Berichterstattungen von Nichtregierungsorganisationen ergänzt.

In Deutschland übernimmt diese wichtige Aufgabe die CEDAW Allianz. Sie engagiert sich kontinuierlich für die innerstaatliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention und begleitet den Staatenberichtsprozess kritisch.
Der Alternativbericht der CEDAW Allianz wurde der Bundesrepublik am 21. April 2023 übergeben und wird von dem CEDAW-Ausschuss bei der Berichtsprüfung berücksichtigt. Nach der Anhörung erlässt der CEDAW-Ausschuss abschließende Bemerkungen mit Handlungsempfehlungen für die innerstattliche Umsetzung.

Live dabei sein!

Wer die Anhörung live mitverfolgen möchte, kann dies von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr tun. Dann wird online auf UN Web TV aus Genf übertragen.

 



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