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Modellregion Harburg

"Gemeinsam gegen häusliche Gewalt im Landkreis Harburg" – Netzwerk gegen häusliche Gewalt

Seit 2008 existiert im Landkreis Harburg ein Netzwerk gegen häusliche Gewalt. In diesem Netzwerk sind alle Akteurinnen und Akteure vertreten, die direkt an der Interventionskette beteiligt sind. Denn häuslicher Gewalt kann nicht durch Einzelmaßnahmen entgegengewirkt werden. Ein kombiniertes und koordiniertes Zusammenwirken der verschiedenen Fachrichtungen ist unabdingbar, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

Der direkte und persönliche Austausch der unterschiedlichen Disziplinen trägt sowohl dazu bei, den Opfern häuslicher Gewalt zeitnah und effektiv zu helfen, als auch schnell, unkompliziert und hochprofessionell „Hochrisikofälle“ zu beraten und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
Das Netzwerk möchte nun auch dem Leben in digitalen Zeiten Rechnung tragen und ist unter dem Motto „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt im Landkreis Harburg“ mit einer neuen Website online gegangen. Seit Anfang 2022 ist der Landkreis Modellregion im Rahmen des CEDAW-Projektes.


Projektjahr 2023

Taschentuchaktion

Seit November letzten Jahres ist das Netzwerk gegen häusliche Gewalt im Landkreis Harburg mit der Website www.gghglkh.de online. Hier finden Hilfesuchende unkompliziert, gebündelt und kompakt Informationen und Unterstützungsangebote. Ziel ist sichtbarer zu werden und hilfesuchende schnell zu erreichen.

Um dieses wichtige Hilfsangebot bekannter zu machen und eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, initiierte die Modellregion eine öffentlichkeitswirksame Taschentuchaktion im November.
Taschentücher-Boxen mit den wichtigsten regionalen Hilfetelefonnummern und einem Verweis auf die Homepage wurden unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern, Beratungsstellen, Behörden etc. großflächig verteilt – umso möglichst viele hilfesuchende zu erreichen und gleichzeitig die Öffentlichkeit für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren.


Projektjahr 2022

@gemeinsamgegenhaeuslichegewalt

Die neue Website www.gghglkh.de informiert Betroffene aber auch Unterstützende unkompliziert. Die Zielrichtung war klar, das Netzwerk wollte:
-    das analoge mit dem digitalen verbinden
-    besser erreichbar sein
-    besser gefunden werden
-    interaktiv, flexibel und lebendig in der digitalen Kommunikation werden
-    Menschen über neue Wege erreichen und niedrigschwellige Angebote zur Kontaktaufnahme bieten.
Social Media Accounts auf Instagram (@gemeinsamgegenhaeuslichegewalt) und Facebook unterstützen die digitale Erreichbarkeit, Verbreitung der Hilfsangebote und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Erklärfilm: Istanbulkonvention

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ – kurz Istanbul-Konvention – ist ein völkerrechtlich bindender Menschenrechtsvertrag, der Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung anerkennt und die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, wirkungsvoll dagegen anzugehen.
Die Konvention hat das Ziel, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.

Sie erkennt die Tatsache an, „dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben […]“ (Konventionstext, Präambel) und möchte mit ihren Forderungen und Handlungsanweisungen einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierungen der Frau leisten.
Durch die Ratifizierung der Konvention im Februar 2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Inhalte und Vorgaben der Konvention umzusetzen – dazu gehören u.a. Forderungen zu den Themen Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung sowie ein koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

In diesem Zusammenhang wird vor allem die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen, hervorgehoben, und eine Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure für die (erfolgreiche) Umsetzung der Konvention gefordert.
Allerdings geht das nur, wenn die Inhalte, Bedeutung und immanenten Rechte der Konvention bekannt sind.
Die Modellregion Landkreis Harburg will dazu ihren Beitrag leisten und hat einen Erklärfilm zur Istanbul-Konvention konzipiert. Ziel ist es, neben der Verbreitung der Inhalte der Konvention, die Gesellschaft im Sinne der Konvention zu sensibilisieren und geschlechtsspezifische Gewalt sichtbar zu machen.
Um eine breite Öffentlichkeit jeglichen Alters zu erreichen, wurde der Erklärfilm auf diversen Homepages, sozialen Medien u.ä. veröffentlicht - mit dem Ziel der Aufklärung, Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung für gleichstellungsrelevante Themen.

Den Erklärfilm können Sie sich hier anschauen.

Arbeit mit Tätern – "Vom Aufnahmegespräch bis zum Abschlusszertifikat"

Keiner wird als gewalttätiger Schläger geboren, aber warum kommt es dann immer wieder in besonders geschützten Bereichen der Familien und Paarbeziehungen zu Fällen häuslicher Gewalt?
Fast immer beginnen die Täter ihre Gespräche mit Worten wie: “Eigentlich bin ich ein friedliches Kerlchen, aber…“ Gewaltverhalten wird erlernt! Es besteht also auch die Möglichkeit, es wieder zu verlernen. Wie sieht aber ganz konkret die Arbeit mit Tätern aus? Welche Techniken und Methoden werden im Training eingesetzt? Welche Institutionen sind betroffen?

Um diese Fragen und mehr ging in es bei dem Fachtag „Täterarbeit – Vom Aufnahmegespräch bis zum Abschlusszertifikat“, zu dem die Modellregion in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt im Landkreis Harburg" am 28.11.2022 eingeladen hatte.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen praktische Übungen aus den Bereichen: Biographiearbeit, Impact-Techniken, Konfrontation, Tatrekonstruktion, Visualisierungen, Empathie und Opferleid.
Als Referent war Diplom Sozialarbeiter und AAT- und Coolnesstrainer Jan Ahrens dabei. Die Veranstaltung richtete sich an Polizei, Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendamt, Opferunterstützungseinrichtungen, Familienhilfe und alle anderen Einrichtungen/Organisationen, die aktiv an der Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt tätig sind.

Erklärfilm: "Was ist CEDAW?"

Die UN-Frauenrechtskonvention ist der erste und zentrale Menschenrechtsvertrag speziell für die Rechte der Frauen. Sie verbietet die Diskriminierung konkret in Bezug auf Frauen in allen Lebensbereichen: Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung.
CEDAW verpflichtet die Vertragsstaaten zum Ergreifen von geeigneten Maßnahmen um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern herbeizuführen und hat damit ein hohes Potenzial für die tatsächliche Verwirklichung die Gleichberechtigung der Geschlechter. „Um das Potenzial von CEDAW [jedoch] zu entfalten, braucht es in Deutschland […] staatliche Akteure*innen, die die Rechtswirkung von CEDAW verstehen, sowie Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Frauenrechtskonvention mobilisieren.“ (Prof. Dr. Beate Rudolf, 40 Jahre CEDAW: Was die UN-Frauenrechtskonvention leisten kann. 2019 Berlin).

Um dieses Verständnis und die Mobilisierung zu fördern und entsprechend CEDAW in Deutschland für die breite Öffentlichkeit greifbar und bekannt zu machen, hat der Landkreis Harburg einen CEDAW-Erklärfilm erstellt. Darin werden nicht nur der Inhalt, sondern auch die Bedeutung und damit das enorme Potenzial der Frauenrechtskonvention herausgearbeitet und einfach erklärt.
Um eine breite Öffentlichkeit jeglichen Alters zu erreichen, wurde der Erklärfilm auf diversen Homepages, sozialen Medien u.ä. veröffentlicht - mit dem Ziel der Aufklärung, Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung für gleichstellungsrelevante Themen.

Preview zum Film

Der Erklärfilm „Was ist CEDAW“ wurde im Rahmen einer Kinovorführung/Veranstaltung „Kino & Currywurst“, zu dem die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Harburg am 12. November 2022 im Movieplexx-Kino Buchholz eingeladen haben, vorgestellt.
Der 12. November hat eine besondere Bedeutung: Vor 104 Jahren, am 12. November 1918, wurde Frauen in Deutschland das Wahlrecht zugesprochen.
Um dieses denkwürdige Datum für die politische Partizipation von Frauen/Geschichte der Gleichberechtigung der Frau zu würdigen, kamen viele interessierte Personen zusammen und konnten sich bei „Kino & Currywurst“ austauschen und vernetzen.

Der Film wurde sehr gut aufgenommen. Anwesende Politikerinnen trugen die Informationen in ihre Räte und Fraktionen und so den Bekanntheitsgrad erhöht.
Neben dem Erklärfilm wurde der Spielfilm „Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush“ gezeigt, der den Kampf einer Mutter um die Freilassung ihres Sohnes aus dem Gefangenenlager Guantanamo Bay erzählt.


Kontakt zur Modellregion Landkreis Harburg

Andrea Schrag
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon (04171) 693 117
a.schrag@lkharburg.de
www.gghglkh.de

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